Naturschutzgebiet Siebengebirge

Naturwaldzelle am Nonnenstromberg
Naturwaldzelle am Nonnenstromberg

Der Naturpark Siebengebirge ist seit langem Naturschutzgebiet. Heute haben viele seltene Pflanzen und Tiere hier ein Zuhause gefunden. Damit sie ungestört leben können, gibt es strenge Regeln.

Wir Menschen sind dort sehr willkommen, wenn wir uns an die Verhaltensregeln halten. Für uns gibt es deshalb Wege, Waldgaststätten und Schutzhütten.

Natura 2000 und FFH-Richtlinie

Das Siebengebirge ist zudem Natura 2000-Gebiet. Das heißt, es ist Teil eines europäischen Netzwerkes von Schutzgebieten, das auf der Basis der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (EU) entstand. Diese Richtlinie, ausgeschrieben „Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, kurz FFH-Richtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU. Fauna umfasst die Tiere, Flora die Pflanzen, und Habitat steht für Lebensraum. In Deutschland ist sie im Bundesnaturschutzgesetz und auch im Strafgesetzbuch in nationales Recht umgesetzt.

Nach der Maßgabe der FFH-Richtlinie machen u.a. die Haimsimsen-Buchenwälder, die Waldmeister-Buchenwälder, die Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder und die Fledermäuse die Bedeutung des Siebengebirges für die Natura 2000 aus. Dazu kommen die Vögel: Nachtigall, Eisvogel, Turmfalke, Uhu und viele andere. Zu ihrem Schutz hat die EU die Vogelschutzrichtlinie erlassen.

Naturwaldzellen

Schon viel früher, 1987, entstanden die Naturwaldzellen am Nonnenstromberg und am Petersberg. Im Rahmen des Naturwaldzellenprogramms NRW sollen naturnahe Waldbestände, die nach Standort, Baumartenzusammensetzung und Bodenvegetation die natürlichen Waldgesellschaften gut repräsentieren, für Forschung und Lehre langfristig erhalten und ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden. Bewirtschaftungsmaßnahmen sind nicht erlaubt. Anfallendes Holz darf nicht entnommen werden (Quelle: VVS, Naturwaldzelle am Nonnenstromberg)

Am Nonnenstromberg haben wir 140–150jährige Buchen, oben kommen Eichen hinzu. Im Norden und Süden finden wir 155 jährige bzw. 120 jährige Traubeneichen. In der Naturwaldzelle „Petersberg“ stehen 145–165jährige Buchen geschlossen beinander.

Siebengebirge, von Rolandseck
Siebengebirge, von Rolandseck

Das Siebengebirge wird Naturschutzgebiet

Damals gehörte das Rheinland zum Freistaat Preußen in der Weimarer Republik. Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg und dem Versailler Friedensvertrag hielten die Alliierten große Teile des Rheinlands besetzt. Seit vielen Jahren kämpfte der Verein für die Verschönerung des Siebengebirges (VVS) schon für den Erhalt der Sieben Berge. Man hatte immer erneut Geld aufgetrieben, Grundstücke aufgekauft und Verfahren durchgestanden. Doch nach dem Krieg lag alles darnieder, es fehlte an allen Ecken und Enden, und auch der VVS hatte kein Geld mehr.

Nun sollten alte Steinbrüche wieder eröffnet werden. Der VVS und der 1906 gegründete Rheinische Verein für Denkmalpflege und Heimatschutz protestieren, und sie bekamen prominente Unterstützung durch den Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer. Das Siebengebirge, so sagte er, „sei ein rheinischer Nationalpark, dessen, wenn auch nur teilweise, Vernichtung eine starke Entrüstung der ganzen rheinischen Bevölkerung hervorrufen würde.“ Die Leute zählten darauf, dass unser Siebengebirge für die Erholung suchende ärmere Stadtbevölkerung zur Verfügung steht, fuhr er fort.

Und noch etwas war fundamental neu. Die Weimarer Verfassung von 1919 schrieb den Naturschutz als Aufgabe des Staates fest. So erließ Preußen 1920 eine Ermächtigung für die Ausweisung von Naturschutzgebieten. Am 7. Juni 1922 wurde das Siebengebirge als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Mit etwa 4200 Hektar reichte es vom Ennert bis zur Südgrenze des Regierungsbezirks Köln am Breitbacher Graben. Danach dauerte es noch einige Monate, bis die Alliierte Rheinlandkomission die Verfügung bestätigte. Endlich trat sie am 20. Januar 1923 in Kraft.

Blick vom Ölberg auf den Drachenfels
Blick vom Ölberg auf den Drachenfels

Naturpark und Europadiplom

1958 erhielt das Siebengebirge den Status als Naturpark nach dem Bundesnaturgeschutzgesetz.

Am 15. Oktober 1971 wurde dem Siebengebirge das Europäische Diplom für geschützte Gebiete verliehen. Am Weilberg steht der Gedenkstein. Dieses Diplom vergibt der Europarat, es soll die biologische, geologische und landschaftliche Vielfalt sichern. Seit 1999 heißt es „Europäisches Diplom für geschützte Gebiete“.

Zum Weiterlesen
Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen – Natura 2000-Nr. DE-5309-301
Verschönerungsverein für das Siebengebirge (VVS)

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